Dr. Pfister
Fachzahnarzt für Kieferorthopädie

Zahnärzte/Kieferorthopäden

Meine Ermächtigung durch die Zahnärztekammer zur Weiterbildung:

Um diese Ermächtigung zu erlangen, müssen bereits fertige Fachzahnärzte (FZA) für Kieferorthopädie viele Auflagen und ein breites Behandlungsspektrum durchgeführt und sauber dokumentiert haben (u.a. Lippen-Kiefer-Gaumenspalten sowie andere kombiniert kieferorthopädich-kieferchirurgische Behandlungen). Sofern die zuständige Kommission der Zahnärztekammer die Qualität für entsprechend anerkennt, darf der Fachzahnarzt zu einer weiteren Prüfung vor dem Weiterbildungsausschuss antreten, um die Ermächtigung zur Weiterbildung zu erlangen. Für mich war diese Prüfung eine höchst interessante Herausforderung, die ich bereits nach der geforderten Mindestzeit von 5 Jahren beantragt und auf Anhieb bestanden habe (Erteilung der Berechtigung durch die Zahnärztekammer Niedersachsen 2004).

Zahnärzte/ Zahnärzte in Weiterbildung:

Die Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie dauert in Vollzeit 4 Jahre. Mindestens 1 Jahr davon muss in einer universitären Poliklinik für Kieferorthopädie abgeleistet werden. Maximal 2 Jahre der Weiterbildungzeit dürfen in geprüften und hierzu ermächtigten freien Praxen abgeleistet werden. Die Zertifizierung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie wird nach bestandener Prüfung ausschließlich durch die Weiterbildungsausschüsse der zuständigen Zahnärztekammern vergeben.

In Niedersachsen sind außer den Universitätskliniken Hannover und Göttingen lediglich 3% der niedergelassenen, kieferorthopädischen Behandler von der Zahnärztekammer Niedersachsen zur Weiterbildung ermächtigt. Hierdurch ergeben sich jedoch bedauerlicherweise große Engpässe in der Ausbildung von Zahnärzten zu Kieferorthopäden. Zurzeit ist bei mir leider keine Weiterbildungsstelle zu vergeben.

Master of science in orthodontics:

Wer den zuvor beschrieben Weg nicht gehen kann oder will, hat die Möglichkeit nebenberuflich den Mastertitel zu erwerben. Dies findet quartalsweise in Blockunterricht (sog. „Crashkurse“) statt.

ZA Kieferorthopädie

Jeder Zahnarzt darf ohne weitere Ausbildung oder Prüfung als „ZA Kieferorthopädie“ firmieren und auch behandeln. Diese Bezeichnung sagt lediglich aus, dass der Zahnarzt kieferorthopädisch behandelt. Dies ist häufig für Patienten irritierend, da es bei Ärzten derlei missverständliche Bezeichnungen nicht gibt. Insbesondere für Patienten mit Sprachbarrieren ist der kleine aber feine Unterschied zwischen „ZA Kieferorthopädie“ und „FZA für Kieferorthopädie“ nicht erkennbar. Ausschließlich der „FZA“ ist Fachzahnarzt

Zurzeit gibt es in Niedersachsen ca. 1000 Kieferorthopäden und Kieferorthopädinnen. Lediglich 29 Kieferorthopäden - oder ca. 3% davon – erfüllen die qualitativen und rechtlichen Voraussetzungen, Zahnärzte im Rahmen der Weiterbildungsordnung zu Kieferorthopäden auszubilden.

Ich bin einer dieser 29 weiterbildungsermächtigten Kieferorthopäden.

Bedingt durch die geringe Anzahl weiterbildungsberechtigter Behandler besteht ein extrem hohes Bewerberaufkommen.

Zurzeit kann ich keine Weiterbildungsstelle besetzen.